Erhöhung des Pflegegeldes in 2025
Laut dem BMG soll zum 01.Januar 2025 das Pflegegeld erneut angehoben werden. Alle berechtigten Leistungsbezieher erhalten dann eine Erhöhung von 4,5 %. Die genauen Höhe wurde vom BMG noch nicht offiziell bekannt gegeben.
Neuerungen 2024.
Seit dem 01.07.2024 haben auch Pflegebedürftige ein Anrecht auf die Versorgung in der Vorsorge- oder Reha-maßnahmeeinrichtung, wenn dort zur Gleichen Zeit Leistungen der Pflegeperson erbracht werden.
Weitere Leistungserhöhungen
Ab dem 01. Juli 2025 wird das Verhinderungspflege und Kurzzeitpflegegeld als ein gemeinsamer Jahresbetrag in Höhe von 3.539,00 EUR. Hierfür muss dann keine Vorpflegezeit von 6 Monaten geleistet worden sein, sondern die Leistung kann dann auch kurzfristig abgerufen werden.
nähere Infos finden Sie auf der Seite des BGM>>
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