Diese Hilfsmittel zählen zu den technischen Hilfsmitteln.
Im allgemeinen gehören hierzu Pflegebetten, Rollatoren, Lagerungshilfen oder auch Notrufsysteme.
Diese Hilfsmittel müssen entweder bei der Pflegekasse beantragt werden oder sie werden im Rahmen einer Begutachtung des Medizinischen Dienstes schriftlich sowie mündlich empfohlen. Diese Empfehlungen können auch durch Pflegefachkräfte innerhalb ihre Beratungseinsatzes oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung im Einsatz als pflegerelevant empfohlen werden.
Verbrauchsprodukte, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Betteinlagen sind ebenfalls Pflegehilfsmittel. Leistungsbezieher, die nach ihrer Begutachtung mindestens in den Pflegegrad 1 eingeordnet wurden, haben Anspruch auf eine monatliche Pflegebox im Wert von 40,00 EUR.
Hierüber können entsprechende Verbrauchsprodukte bezogen werden. Inkontinenzprodukte können im Rahmen der notwendigen Versorgung von dem behandelnden Arzt verschrieben werden. Sollten Sie höherwertige Produkte wünschen, welche das Maß an Notwendig überschreiten, wären Sie dazu angehalten, eine entsprechende Zuzahlung zu leisten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.