Hat man in die gesetzliche oder auch private Pflegeversicherung eingezahlt, stehen einem nach Eintritt einer Pflegebedürtigkeit unterschiedliche Leistungspakete zur Verfügung.
Sobald Betroffene oder Angehörige bemerken, dass zunehmende Unterstützung im Alltag benötigt wird, um ein sicheres Leben mit entsprechender Lebensqualität zu halten, sollte der Pflegegrad beantragt werden.
Aber: Wie beantrage ich eigentlich einen Pflegerad? Ganz einfach: Entsprechenden Antrag stellt man bei seiner Krankenkasse. Hierzu reicht ein einfaches Anschreiben. (Hier zum Muster).
Nach der Antragsstellung, beauftragt Ihre Krankenkasse den medizinischen Dienst, welcher mit Ihnen einen Termin (meist in Ihrem häuslichen Umfeld) zu Begutachtung vereinbaren wird. Es ist immer empfehlenswert, dass an diesem Termin eine Person Ihres Vertrauens ebenfalls teilnimmt. Halten Sie an diesem Tag möglichst ein Pflegetagebuch bereit, welches den regelmäßigen Unterstützungsbedarf belegt.
Nach der Begutachtung, erfolgt anhand eines Punktesystems, schriftliche Mitteilung über die Feststellung des Pflegegrads von 1-5.
Pflegende Angehörige oder andere als Pflegeperson eingetragene, übernehmen eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, -oft sogar neben ihrer beruflichen Tätigkeit. Um eine Auszeit nehmen zu können, aber gleichzeitig seine Liebsten gut versorgt zu wissen, ist es an dem Pflegegrad 2 möglich, sich als Hauptpflegeperson, über die Verhinderungspflege vertreten zu lassen. Hierzu steht ein Budget in Höhe von 1.612,00 EUR jährlich zur Verfügung. (Infos zu zukünftigen Änderungen finden Sie hier). Die Verhinderungspflege kann bei der Pflegekasse beantragt werden (einfaches Antragsformular). Die pflegebedürftige Person kann dann im Rahmen einer stationären Unterbringung für bis zu 42Tage versorgt werden. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, die Leistung über eine privat beschaffte Vertretung abzurechnen, z.B. im Rahmen der sogenannten 24h-Betreuung möglich .
Ähnlich wie das Verhinderungspflegegeld, ist diese Leistung zur Versorgung während einer eventuellen Abwesenheit der Hauptpflegeperson ab dem Pflegegrad 2, verfügbar. Die Leistung beträgt 1.774,00 EUR und kann in dieser Höhe nur über eine stationäre Unterbringung beansprucht werden. Sollte man auf eine stationäre Unterbringung verzichten wollen, erhält man das Kurzzeitpflegegeld nach §39 SGB XI für die häusliche Versorgung anteilig (806,00 EUR). Diese Leistung ist ebenfalls im Rahmen einer Vertretung durch eine 24h-Pflege/Betreuung verfügbar.
Weitere Möglichkeiten einer Versorgung gibt es über teilstationäre Angebote. Diese finden Sie z.B. in Tagespflegeeinrichtungen. Hierzu sprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Pflegekasse.
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